2 KLs-262 Js 728/08-14/09 b•Landgericht Arnsberg, 2009-05-12, 2 KLs-262 Js 728/08-14/09 b
Landgericht Arnsberg, 2009-05-12, 2 KLs-262 Js 728/08-14/09 b
2 KLs-262 Js 728/08-14/09 bKantonsgericht12.05.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 2 KLs-262 Js 728/08-14/09 b — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-05-12
Aktenzeichen: 2 KLs-262 Js 728/08-14/09 b
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2009:0512.2KLS262JS728.08.1.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte wird wegen unerlaubten bandenmäßigen Handeltreibens von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in elf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und elf Monaten verurteilt.
Das sichergestellte Bargeld in Höhe von 2.300 € unterliegt dem Verfall.
In Höhe eines Betrages von 160.000 € wird der Verfall von Wertersatz in das Vermögen des Angeklagten angeordnet.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Angewendete Strafvorschriften:
§§ 1, 3 Abs. 1 Nr. 1, 29 Abs. 1 Nr. 1, 30 a Abs. 1, 33 BtMG, §§ 53, 73, 73 a StGB.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.