4 O 437/08•Landgericht Arnsberg, 2009-03-19, 4 O 437/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 4 O 437/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-03-19
Aktenzeichen: 4 O 437/08
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2009:0319.4O437.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
hat das Landgericht - 4. Zivilkammer - Arnsberg
aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 19.03.2009
durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht ,
den Richter am Landgericht und
die Richterin
für Recht erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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