2 Qs 37/08•Landgericht Arnsberg, 2008-06-25, 2 Qs 37/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 2 Qs 37/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-06-25
Aktenzeichen: 2 Qs 37/08
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2008:0625.2QS37.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafkammer - Beschwerdekammer -
Normen: § 56 GVG
Tenor
Auf die Beschwerde des Schöffen vom 19. August 2007 gegen den Beschluss des Vorsitzenden des Schöffengerichts beim Amtsgericht Soest vom 03.08.2007 hat die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Arnsberg am 25. Juni 2008 durch
den Vorsitzenden Richter am Landgericht
die Richterin am Landgericht
den Richter am Landgericht
beschlossen:
Die Beschwerde des Schöffen wird auf seine Kosten als unbegründet verworfen.
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