Landgericht Arnsberg, 2008-06-25, 2 Qs 37/08

2 Qs 37/08Kantonsgericht25.06.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 2 Qs 37/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-06-25

Aktenzeichen: 2 Qs 37/08

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2008:0625.2QS37.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafkammer - Beschwerdekammer -

Normen: § 56 GVG

Tenor

Auf die Beschwerde des Schöffen vom 19. August 2007 gegen den Beschluss des Vorsitzenden des Schöffengerichts beim Amtsgericht Soest vom 03.08.2007 hat die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Arnsberg am 25. Juni 2008 durch

den Vorsitzenden Richter am Landgericht

die Richterin am Landgericht

den Richter am Landgericht

beschlossen:

Die Beschwerde des Schöffen wird auf seine Kosten als unbegründet verworfen.

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