Landgericht Arnsberg, 2008-05-13, 5 O 46-05

5 O 46-05Kantonsgericht13.05.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 5 O 46-05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-05-13

Aktenzeichen: 5 O 46-05

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2008:0513.5O46.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld von 10.000,00 € nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.01.2006 zu zahlen.

Der Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger 13.414,08 € nebst 5 % Zin-sen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.01.2006 zu zahlen.

Der Beklagte wird darüber hinaus verurteilt, an den Kläger weitere 1.160,00 € nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 21.01.2006 zu zahlen.

Es wird festgestellt, das der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger alle zukünfti-gen materiellen und immateriellen Schäden, die auf die fehlerhafte ärztliche Behandlung im Zeitraum März/April 2003 zurückzuführen sind, zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind oder übergehen.

Die Kosten des Rechtsstreits nach einem Gegenstandswert von 28.574,08 € werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des je-weils beizutreibenden Betrages vorläufig vollsteckbar.

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