5 O 46-05•Landgericht Arnsberg, 2008-05-13, 5 O 46-05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 5 O 46-05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-05-13
Aktenzeichen: 5 O 46-05
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2008:0513.5O46.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld von 10.000,00 € nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.01.2006 zu zahlen.
Der Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger 13.414,08 € nebst 5 % Zin-sen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.01.2006 zu zahlen.
Der Beklagte wird darüber hinaus verurteilt, an den Kläger weitere 1.160,00 € nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 21.01.2006 zu zahlen.
Es wird festgestellt, das der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger alle zukünfti-gen materiellen und immateriellen Schäden, die auf die fehlerhafte ärztliche Behandlung im Zeitraum März/April 2003 zurückzuführen sind, zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind oder übergehen.
Die Kosten des Rechtsstreits nach einem Gegenstandswert von 28.574,08 € werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des je-weils beizutreibenden Betrages vorläufig vollsteckbar.
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