5 O 31/06•Landgericht Arnsberg, 2008-04-22, 5 O 31/06
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 5 O 31/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-04-22
Aktenzeichen: 5 O 31/06
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2008:0422.5O31.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000,00 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszins seit dem 17. Nov. 2006 zu zahlen.
2. Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger alle gegenwärtigen und zukünftigen materiellen und nicht vorsehbaren immateriellen Schäden aus der Behandlung von 1983 bis 03. Mai 2002 zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf einen Sozialversicherungsträger oder sonstigen Dritten übergegangen sind.
3. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 333,85 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 17. Nov. 2006 zu zahlen,
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
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