6 T 28/08•Landgericht Arnsberg, 2008-02-26, 6 T 28/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 6 T 28/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-02-26
Aktenzeichen: 6 T 28/08
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2008:0226.6T28.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Der Beschluss des Amtsgerichts Soest vom 02.11.2007 wird abgeändert und die An-tragsgegnerin verpflichtet, folgende Willenserklärung abzugeben:
Die Antragsgegnerin erteilt die Zustimmung zum Zuschlagsbeschluss des Amtsgerichts Soest im Zwangsversteigerungsverfahren Az.: 8 K 6/05 zu Gunsten des Meistbietenden, des Herrn T., geschäftsansässig N.– L..
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Die Antragsgegnerin hat der Antrags-stellerin die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendigen Kosten zu erstatten.
Wert: 518.000,00 EUR
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