Landgericht Arnsberg, 2008-01-28, 6 T 4/08

6 T 4/08Kantonsgericht28.01.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 6 T 4/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-01-28

Aktenzeichen: 6 T 4/08

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2008:0128.6T4.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilkammmer

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Betroffenen wird der Beschluss des Amtsgerichts Warstein vom 12. Dez. 2007 insofern aufgehoben, als dadurch der Telefonverkehr der Betroffenen eingeschränkt und ihr der Besitz von Telefonen untersagt worden ist.

Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.

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