1 O 409/05•Landgericht Arnsberg, 2006-08-23, 1 O 409/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 1 O 409/05 — Grundurteil
Entscheidungsdatum: 2006-08-23
Aktenzeichen: 1 O 409/05
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2006:0823.1O409.05.00
Dokumenttyp: Grundurteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
hat die 1. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg
am 23.08.2006
für R e c h t erkannt:
Die Klage ist dem Grunde nach gerechtfertigt.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
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