6 T 18/06•Landgericht Arnsberg, 2006-03-09, 6 T 18/06
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 6 T 18/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-03-09
Aktenzeichen: 6 T 18/06
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2006:0309.6T18.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
wird auf die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 1.der Beschluss des Amtsgerichts Arnsberg abgeändert. Der Beteiligten zu 1. steht für die Betreuung der Betroffenen im Zeitraum vom 01.07.2005 bis 30.09.2005 eine Vergütung in Höhe von 462,00 € zu.
Der Anspruch richtet sich in voller Höhe gegen die Staatskasse gemäß §§ 1908 i, 1836 Abs. 1 BGB sowie § 4 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 2 VBVG.
Die sofortige weitere Beschwerde wird zugelassen.
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