1 O 366/00•Landgericht Arnsberg, 2005-08-02, 1 O 366/00
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 1 O 366/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-08-02
Aktenzeichen: 1 O 366/00
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2005:0802.1O366.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.148,95 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28.06.2000 zu zahlen, der Höhe nach beschränkt auf die der Insolvenzschuldnerin wegen der Schadensvor-fälle vom 24./25.02.2000 und 09.03.2000 gegen die B. Versicherung AG als Betriebs-haftpflichtversicherer zustehenden Entschädigungsforderungen.
Im übrigen werden Klage und Widerklage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen 94% der Beklagte und 6% die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar,
für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu voll-streckenden Betrages.
Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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