Landgericht Arnsberg, 2005-07-07, 8 O 81/05

8 O 81/05Kantonsgericht07.07.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 8 O 81/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-07-07

Aktenzeichen: 8 O 81/05

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2005:0707.8O81.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 459,40 EUR nebst Zinsen i. H. v. 8 Prozent-punkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.03.2005 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 13 % und die Beklagte 87 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jede Partei kann die Vollstreckung der jeweils an-deren Partei durch Sicherheitsleistung i.H. v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht jene vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.