Landgericht Arnsberg, 2005-02-24, 8 O 219/04

8 O 219/04Kantonsgericht24.02.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 8 O 219/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-02-24

Aktenzeichen: 8 O 219/04

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2005:0224.8O219.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Kammer für Handelssachen

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 16.12.2004 wird aufrechterhalten

Die Verfügungsbeklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit ausgesetzt werden.

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