4 O 481/03•Landgericht Arnsberg, 2004-11-25, 4 O 481/03
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 4 O 481/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-11-25
Aktenzeichen: 4 O 481/03
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2004:1125.4O481.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 14.418,95 € ( in Worten: vierzehn-tausendvierhundertachtzehn 95 /100 Euro ) nebst 5 % Zinsenaus 10.955,55 € seit dem 22.12.2003,aus 2.006,40 € seit dem 11.03.2004,aus 1.457,00 € seit dem 22.11.2004 zu zahlen.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhevon 70.000,00 € (in Worten: siebzigtausend Euro ) zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger jeden weiteren Schaden sowohl materiell als auch immateriell, insbesondere einen Verdienstausfallschaden zu ersetzen, den der Kläger aus dem Unfall vom 14.08.2001 haben wird, soweit ein entsprechender Schadensersatzanspruch nicht auf einen Versicherungsträger oder sonstigen Dritten übergegangen ist.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 20 % und die Beklagte 80 %.
Das Urteil ist für jede Partei nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % desjeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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