6 T 226/04•Landgericht Arnsberg, 2004-07-27, 6 T 226/04
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 6 T 226/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-07-27
Aktenzeichen: 6 T 226/04
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2004:0727.6T226.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
wird auf die sofortige Beschwerde der Schuldnerin der Zuschlagbeschluss des Amtsgerichts Soest vom 03.06.2004 aufgehoben. Die Erteilung des Zuschlags wird versagt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beteiligte zu 2).
Wert: 3.000,00 Euro.
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