Landgericht Arnsberg, 2004-07-08, 1 O 649/03

1 O 649/03Kantonsgericht08.07.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 1 O 649/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-07-08

Aktenzeichen: 1 O 649/03

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2004:0708.1O649.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer - Einzelrichterin -

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.407,50 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.10.2003 zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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