2 T 67/03•Landgericht Arnsberg, 2003-12-18, 2 T 67/03
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 2 T 67/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-12-18
Aktenzeichen: 2 T 67/03
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2003:1218.2T67.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Kostenberechnung der Beteiligten zu 1.) vom 12.12.2001 zu UR-Nr. 246/01 in der berichtigten Fassung vom 30.10.2003 wird dahingehend abgeändert, daß ein Betrag in Höhe von 615,- DM zuzüglich Mehrwertsteuer in Höhe von 98,40 DM abgezogen wird.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Auslagen werden nicht erstattet.
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