Landgericht Arnsberg, 2003-10-31, 2 O 148/03

2 O 148/03Kantonsgericht31.10.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 2 O 148/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-10-31

Aktenzeichen: 2 O 148/03

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2003:1031.2O148.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch den Beklagten durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 110% abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Voll-streckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.