Landgericht Arnsberg, 2003-05-13, 3 S 33/03

3 S 33/03Kantonsgericht13.05.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 3 S 33/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-05-13

Aktenzeichen: 3 S 33/03

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2003:0513.3S33.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 10. Febr. 2003 verkündete Urteil des Amtsgerichts Meschede (Aktenzeichen: 6 C 445/02) abgeändert:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.001,39 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 02. März 2003 zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der durch die Nebenintervention verursachten Kosten; diese werden der Nebenintervenientin auferlegt.

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