2 T 44/02•Landgericht Arnsberg, 2003-03-10, 2 T 44/02
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 2 T 44/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-03-10
Aktenzeichen: 2 T 44/02
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2003:0310.2T44.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilskammer
Tenor
Die Kostenberechnung der Beteiligten zu 1.) vom 12.12.2001 zu UR-Nr. in der berichtigten Fassung vom 04.03.2003 wird aufgehoben.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Auslagen werden nicht erstattet.
Die weitere Beschwerde wird zugelassen.
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