6 T 118/02•Landgericht Arnsberg, 2002-04-10, 6 T 118/02
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 6 T 118/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-04-10
Aktenzeichen: 6 T 118/02
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2002:0410.6T118.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
wird auf die sofortige Beschwerde der Schuldnerin vom 24.02.2002 der Beschluss des Amtsgerichts Werl vom 20.02.2002 aufgehoben.
Der weitere Beteiligte wird angewiesen, von der Abnahme der eidesstattlichen Ver-sicherung der Schuldnerin Abstand zu nehmen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Gläubigerin.
Wert: 2.500,-- Euro.
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