Landgericht Arnsberg, 2002-04-10, 6 T 118/02

6 T 118/02Kantonsgericht10.04.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 6 T 118/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-04-10

Aktenzeichen: 6 T 118/02

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2002:0410.6T118.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

wird auf die sofortige Beschwerde der Schuldnerin vom 24.02.2002 der Beschluss des Amtsgerichts Werl vom 20.02.2002 aufgehoben.

Der weitere Beteiligte wird angewiesen, von der Abnahme der eidesstattlichen Ver-sicherung der Schuldnerin Abstand zu nehmen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Gläubigerin.

Wert: 2.500,-- Euro.

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