Landgericht Arnsberg, 2002-02-13, 5 S 230/01

5 S 230/01Kantonsgericht13.02.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 5 S 230/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-02-13

Aktenzeichen: 5 S 230/01

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2002:0213.5S230.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 00.00.0000 verkündete Urteil des Amts-gerichts Meschede - 6 C 264/01 abgeändert und wie folgt neu gefasst:Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.Von der Darstellung des Tatbestandes wird gem. § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.

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