Landgericht Arnsberg, 2001-11-19, 2 Qs 172/01

2 Qs 172/01Kantonsgericht19.11.2001

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 2 Qs 172/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-11-19

Aktenzeichen: 2 Qs 172/01

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2001:1119.2QS172.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafkammer

Tenor

Auf die Beschwerde des Angeklagten vom 23.08.2001 wird der Beschluss des Amtsgerichts in Marsberg vom 15.08.2001 aufgehoben.

Dem Angeklagten wird Rechtsanwalt C aus Brilon als notwendiger Verteidiger für das erstinstanzliche Verfahren beigeordnet.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der dem Beschwerdeführer im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.

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