2 Qs 172/01•Landgericht Arnsberg, 2001-11-19, 2 Qs 172/01
Landgericht Arnsberg, 2001-11-19, 2 Qs 172/01
2 Qs 172/01Kantonsgericht19.11.2001
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 2 Qs 172/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-11-19
Aktenzeichen: 2 Qs 172/01
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2001:1119.2QS172.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafkammer
Tenor
Auf die Beschwerde des Angeklagten vom 23.08.2001 wird der Beschluss des Amtsgerichts in Marsberg vom 15.08.2001 aufgehoben.
Dem Angeklagten wird Rechtsanwalt C aus Brilon als notwendiger Verteidiger für das erstinstanzliche Verfahren beigeordnet.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der dem Beschwerdeführer im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.
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