Landgericht Arnsberg, 2001-11-05, 6 T 462/01

6 T 462/01Kantonsgericht05.11.2001

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 6 T 462/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-11-05

Aktenzeichen: 6 T 462/01

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2001:1105.6T462.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

wird auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) der Beschluss des Amtsgerichts Werl vom 11.06.2001 aufgehoben.

Das Amtsgericht Werl wird angewiesen, über den Antrag der Beteiligten zu 2) vom 19.05.2000 auf Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit (Hochspannungsleitungsrecht) unter Beachtung der Rechtsauffassung der Kammer erneut zu befinden.

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