6 T 340/97•Landgericht Arnsberg, 1998-05-20, 6 T 340/97
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 6 T 340/97 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-05-20
Aktenzeichen: 6 T 340/97
ECLI: ECLI:DE:LGAR:1998:0520.6T340.97.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer - Beschwerdekammer -
Tenor
hat die 6. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg
durch
am 20. 05. 1998
b e s c h l o s s e n:
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) vom 27.06.1997 wird der Beschluß des Amtsgerichts Soest vom 18.06.1997 aufgehoben, soweit der Beteiligten zu 2) als Kindesmutter durch diesen Beschluß die Vermögenssorge über das beteiligte Kind zu 1) entzogen worden ist. Im übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 DM festgesetzt.
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