2 O 217/94•Landgericht Arnsberg, 1994-10-12, 2 O 217/94
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 2 O 217/94 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1994-10-12
Aktenzeichen: 2 O 217/94
ECLI: ECLI:DE:LGAR:1994:1012.2O217.94.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
hat die 2. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg auf die mündliche Verhandlung vom 21. September 1994 durch die Richterin als Einzelrichterin
für R e c h t erkannt:
Das Versäumnisurteil vom 02.08.1994 wird aufgehoben und neu gefaßt:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.194,16 DM (i.w.: sechstausendeinhundertvierundneunzig 16/100 Deutsche Mark) nebst 12 % Zinsen aus 12.508,10 DM vom 01.01.992 bis zum 01.02.1993 und aus 6.194,16 DM seit dem 01.02.1993 sowie 30,-- DM Mahnkosten zu zahlen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 8.000,-- DM vorläufig vollstreckbar.
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