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12 O 345/24•Landgericht Aachen, 2025-01-21, 12 O 345/24
Entscheidungsdatum: 2025-01-21
Aktenzeichen: 12 O 345/24
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2025:0121.12O345.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
Der Verfügungskläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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