Landgericht Aachen, 2024-10-31, 12 O 21/23

12 O 21/23Kantonsgericht31.10.2024

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 12 O 21/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-10-31

Aktenzeichen: 12 O 21/23

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2024:1031.12O21.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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