Landgericht Aachen, 2024-07-02, 10 O 74/22

10 O 74/22Kantonsgericht02.07.2024

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 10 O 74/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-07-02

Aktenzeichen: 10 O 74/22

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2024:0702.10O74.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Streithilfe trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann eine Zwangsvollstreckung des Beklagten und seiner Streithelferin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zur Vollstreckung kommenden Betrages abwenden, sofern nicht der jeweilige

Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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