Landgericht Aachen, 2024-03-20, 5 T 9/24

5 T 9/24Kantonsgericht20.03.2024

Regest

Eine elektronische Zustellung durch den Gerichtsvollzieher ist kostenrechtlich als persönliche Zustellung gem. Nr.100 KV GvKostG zu behandeln.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 5 T 9/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-03-20

Aktenzeichen: 5 T 9/24

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2024:0320.5T9.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Normen: ZPO § 193a, GvKostG § 9 Anl.1 Nr.100, Nr.101 KV

Leitsätze

Eine elektronische Zustellung durch den Gerichtsvollzieher ist kostenrechtlich als persönliche Zustellung gem. Nr.100 KV GvKostG zu behandeln.

Tenor

Die Beschwerde der Bezirksrevisorin vom 04.01.2024 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Aachen vom 22.12.2023 wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Die weitere Beschwerde wird zugelassen.

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