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9 O 72/22•Landgericht Aachen, 2024-02-29, 9 O 72/22
Entscheidungsdatum: 2024-02-29
Aktenzeichen: 9 O 72/22
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2024:0229.9O72.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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