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8 O 375/22•Landgericht Aachen, 2023-07-26, 8 O 375/22
Entscheidungsdatum: 2023-07-26
Aktenzeichen: 8 O 375/22
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2023:0726.8O375.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Es wird festgestellt, dass der Beklagte dazu verpflichtet ist, der Klägerin die Prozesskosten des Verfahrens 8 O 375/22 zu ersetzen.^
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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