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12 O 398/22•Landgericht Aachen, 2023-07-06, 12 O 398/22
Entscheidungsdatum: 2023-07-06
Aktenzeichen: 12 O 398/22
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2023:0706.12O398.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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