Landgericht Aachen, 2023-06-06, 12 O 161/23

12 O 161/23Kantonsgericht06.06.2023

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 12 O 161/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-06-06

Aktenzeichen: 12 O 161/23

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2023:0606.12O161.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Verfügungsbeklagte wird verpflichtet, der Verfügungsklägerin den Besitz an dem im Objekt G01 gelegenen Einzelzimmer Nr. 003 wieder einzuräumen.

  2. Im Übrigen wird die einstweilige Verfügung zurückgewiesen.

  3. Die Kosten des Verfahrens trägt die Verfügungsbeklagte.

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