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12 O 161/23•Landgericht Aachen, 2023-06-06, 12 O 161/23
Entscheidungsdatum: 2023-06-06
Aktenzeichen: 12 O 161/23
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2023:0606.12O161.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Die Verfügungsbeklagte wird verpflichtet, der Verfügungsklägerin den Besitz an dem im Objekt G01 gelegenen Einzelzimmer Nr. 003 wieder einzuräumen.
Im Übrigen wird die einstweilige Verfügung zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Verfügungsbeklagte.
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