Landgericht Aachen, 2023-06-01, 10 O 309/22

10 O 309/22Kantonsgericht01.06.2023

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 10 O 309/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-06-01

Aktenzeichen: 10 O 309/22

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2023:0601.10O309.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 15.162,14 € nebst Zinsen hieraus seit dem 25.09.2021 in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz zu zahlen.

2. Der Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von außergerichtlichen Kosten ihres Bevollmächtigten Rechtsanwalt P. Y. in Höhe von 1.315,69 € freizustellen.

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

5. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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