Landgericht Aachen, 2023-05-10, 65 KLs 2/23

65 KLs 2/23Kantonsgericht10.05.2023

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 65 KLs 2/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-05-10

Aktenzeichen: 65 KLs 2/23

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2023:0510.65KLS2.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte D. wird wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 16 Fällen, jeweils tateinheitlich mit Herstellung kinderpornographischer Schriften, davon in einem Fall in zwei tateinheitlich begangenen Fällen, und zudem in 5 Fällen in weiterer Tateinheit mit sexuellem Übergriff,

wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 9 Fällen, jeweils tateinheitlich mit Herstellung kinderpornographischer Inhalte und zudem in 8 Fällen in weiterer Tateinheit mit sexuellem Übergriff,

wegen Herstellung kinderpornographischer Schriften in 6 Fällen,

wegen Herstellung kinderpornographischer Inhalte in einem Fall

sowie wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen in 2 Fällen, davon in einem Fall in zwei tateinheitlich begangenen Fällen

zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

9 Jahren

verurteilt.

Im Übrigen wird er freigesprochen.

Die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung wird angeordnet.

Die Einziehung der folgenden sichergestellten Gegenstände wird angeordnet:

  • Mobiltelefon Samsung Galaxy A 72 – Ass. 1.1.1

  • Externe Festplatte WD – Ass. 1.2.9

  • Webcam Maxxtor mit SD-Karte – Ass. 1.2.13

  • PC Tower Sharkoon – Ass. 1.2.17

  • Speicherkarte SanDisk 4 GB – Ass. 1.2.18

  • Compact FlashCard 4 GB – Ass. 1.2.35.1

  • Spiegelreflexkamera Canon EOS 400D – Ass. 1.2.18

Der Angeklagte trägt, soweit er verurteilt worden ist, die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen, die im Übrigen der Staatskasse zur Last fallen. Die notwendigen Auslagen der Nebenklägerinnen A. U. und T. U. trägt der Angeklagte.

 §§ 176 Abs.1 Nr. 1 i.d.F. vom 16.06.2021, 176 Abs.1 i.d.F. vom 21.01.2015, vom 03.03.2020 und vom 30.11.2020, 177 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, 184b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 6 i.d.F. vom 13.04.2017, vom 03.03.2020 und vom 30.11.2020, 184b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 7 i.d.F. vom 16.06.2021, 201a Abs. 1 i.d.F. vom 09.10.2020, 66 Abs. 2, Abs. 3, 52, 53, 74 StGB

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