Landgericht Aachen, 2023-04-06, 8 O 154/22

8 O 154/22Kantonsgericht06.04.2023

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 8 O 154/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-04-06

Aktenzeichen: 8 O 154/22

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2023:0406.8O154.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagte durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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