Landgericht Aachen, 2023-01-10, 52 Ks 17/22

52 Ks 17/22Kantonsgericht10.01.2023

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 52 Ks 17/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-01-10

Aktenzeichen: 52 Ks 17/22

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2023:0110.52KS17.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Schwurgerichtskammer

Tenor

Die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus wird angeordnet.

Das sichergestellte Messer wird eingezogen.

Der Beschuldigte trägt die Kosten des Verfahrens sowie seine und die notwendigen Auslagen des Nebenklägers.

– §§ 63, 74 StGB –

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