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52 Ks 17/22•Landgericht Aachen, 2023-01-10, 52 Ks 17/22
Entscheidungsdatum: 2023-01-10
Aktenzeichen: 52 Ks 17/22
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2023:0110.52KS17.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Schwurgerichtskammer
Die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus wird angeordnet.
Das sichergestellte Messer wird eingezogen.
Der Beschuldigte trägt die Kosten des Verfahrens sowie seine und die notwendigen Auslagen des Nebenklägers.
– §§ 63, 74 StGB –
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