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12 O 259/22•Landgericht Aachen, 2022-11-29, 12 O 259/22
12 O 259/22Kantonsgericht29.11.2022
Schmerzensanspruch bei coronabedinger Quarantäneanordnung
Entscheidungsdatum: 2022-11-29
Aktenzeichen: 12 O 259/22
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2022:1129.12O259.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Normen: §§ 839, 253 BGB
Schmerzensanspruch bei coronabedinger Quarantäneanordnung
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu je 1/2.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte in derselben Höhe Sicherheit leistet.
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