Landgericht Aachen, 2022-11-29, 12 O 259/22

12 O 259/22Kantonsgericht29.11.2022

Regest

Schmerzensanspruch bei coronabedinger Quarantäneanordnung

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 12 O 259/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-11-29

Aktenzeichen: 12 O 259/22

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2022:1129.12O259.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Normen: §§ 839, 253 BGB

Leitsätze

Schmerzensanspruch bei coronabedinger Quarantäneanordnung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu je 1/2.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte in derselben Höhe Sicherheit leistet.

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