Landgericht Aachen, 2022-07-05, 12 O 188/21

12 O 188/21Kantonsgericht05.07.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 12 O 188/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-07-05

Aktenzeichen: 12 O 188/21

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2022:0705.12O188.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Beklagte für die NATO-Entsendestaaten, denen die Leistung obliegt, verpflichtet ist, dem Kläger Entschädigung für Maßnahmen, Aufwendungen und Schäden, die diesem aufgrund der vom NATO-Headquarter „NATO-Flugplatz Q." (L. in Q.) ausgehenden PFAS-Belastungen des Bodens und Grundwassers entstehen, zu leisten.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist in Bezug auf die Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.