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12 O 386/21•Landgericht Aachen, 2022-05-31, 12 O 386/21
Entscheidungsdatum: 2022-05-31
Aktenzeichen: 12 O 386/21
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2022:0531.12O386.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Normen: § 13 GVG § 12 BGB
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der klagende Verein.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der klagende Verein kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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