Landgericht Aachen, 2022-05-31, 12 O 386/21

12 O 386/21Kantonsgericht31.05.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 12 O 386/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-05-31

Aktenzeichen: 12 O 386/21

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2022:0531.12O386.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Normen: § 13 GVG § 12 BGB

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der klagende Verein.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der klagende Verein kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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