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42 O 64/21•Landgericht Aachen, 2022-05-06, 42 O 64/21
Entscheidungsdatum: 2022-05-06
Aktenzeichen: 42 O 64/21
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2022:0506.42O64.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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