projekte
1 O 352/21•Landgericht Aachen, 2022-04-14, 1 O 352/21
Entscheidungsdatum: 2022-04-14
Aktenzeichen: 1 O 352/21
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2022:0414.1O352.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 11.000 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.04.2021 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass der Anspruch der Klägerin auf einer unerlaubten Handlung des Beklagten beruht.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung in Höhe von 1.054,04 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 30.09.2021 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.