Landgericht Aachen, 2022-02-23, 52 Ks 19/21

52 Ks 19/21Kantonsgericht23.02.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 52 Ks 19/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-02-23

Aktenzeichen: 52 Ks 19/21

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2022:0223.52KS19.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Schwurgerichtskammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Mordes zu einer

lebenslangen Freiheitsstrafe

verurteilt.

Das sichergestellte Schälmesser wird eingezogen.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens, seine notwendigen Auslagen sowie die notwendigen Auslagen der Nebenkläger.

§§ 211 Abs.1, Abs. 2, 1. Gruppe, 4. Variante, 74 Abs. 1 StGB

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