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52 Ks 19/21•Landgericht Aachen, 2022-02-23, 52 Ks 19/21
Entscheidungsdatum: 2022-02-23
Aktenzeichen: 52 Ks 19/21
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2022:0223.52KS19.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Schwurgerichtskammer
Der Angeklagte wird wegen Mordes zu einer
lebenslangen Freiheitsstrafe
verurteilt.
Das sichergestellte Schälmesser wird eingezogen.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens, seine notwendigen Auslagen sowie die notwendigen Auslagen der Nebenkläger.
§§ 211 Abs.1, Abs. 2, 1. Gruppe, 4. Variante, 74 Abs. 1 StGB
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