Landgericht Aachen, 2022-02-23, 3 T 68/22

3 T 68/22Kantonsgericht23.02.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 3 T 68/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-02-23

Aktenzeichen: 3 T 68/22

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2022:0223.3T68.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Auf die Beschwerde des Betroffenen wird der Beschluss des Amtsgerichts Düren vom 15.02.2022, Az.: 72 XIV(L) 19/22, aufgehoben und der Antrag der Beteiligten zu 3) auf Genehmigung der Anordnung vom 04.01.2022 abgelehnt.

Die Bestellung des Beteiligten zu 2) wird gemäß § 317 Abs. 4 Alt. 2 FamFG aufgehoben.

Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Die Auslagen der Betroffenen werden dem Landschaftsverband Rheinland auferlegt.

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