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12 O 305/21•Landgericht Aachen, 2022-02-22, 12 O 305/21
Entscheidungsdatum: 2022-02-22
Aktenzeichen: 12 O 305/21
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2022:0222.12O305.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Normen: § 273 BGB
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Widerklage des Beklagten wird die Klägerin verurteilt, an den Beklagten 9.520,00 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 4.760,00 € seit dem 24.03.2020 und aus 4.760,00 € seit dem 13.04.2020 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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