Landgericht Aachen, 2022-02-16, 52 Ks 16/21

52 Ks 16/21Kantonsgericht16.02.2022

Regest

Zur Reichweite des Aussageverweigerungsrechts (§55 StPO), wenn der Zeuge, der Mitglied einer Rockergruppierung (Bandidos) ist, zu Taten befragt werden soll, die mit Aktivitäten dieser Rockergruppierung im Zusammenhang stehen. (LG - Entscheidung rechtskräftig; OLG Köln v. 15.03.1022 - 9 Ws 91/22)

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 52 Ks 16/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-02-16

Aktenzeichen: 52 Ks 16/21

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2022:0216.52KS16.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Schwurgerichtskammer

Normen: StPO § 55

Leitsätze

Zur Reichweite des Aussageverweigerungsrechts (§55 StPO), wenn der Zeuge, der Mitglied einer Rockergruppierung (Bandidos) ist, zu Taten befragt werden soll, die mit Aktivitäten dieser Rockergruppierung im Zusammenhang stehen. (LG - Entscheidung rechtskräftig; OLG Köln v. 15.03.1022 - 9 Ws 91/22)

Tenor

Der Beschwerde des Zeugen RW gegen den Beschluss der Kammer vom 11.02.2022 wird nicht abgeholfen.

Die Sache wird dem Oberlandesgericht Köln zur Entscheidung vorgelegt.

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