Landgericht Aachen, 2021-11-12, 52 Ks 11/21

52 Ks 11/21Kantonsgericht12.11.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 52 Ks 11/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-11-12

Aktenzeichen: 52 Ks 11/21

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2021:1112.52KS11.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Schwurgerichtskammer

Normen: StGB §§ 211, 171

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Mordes in Tateinheit mit besonders schwerer Vergewaltigung mit Todesfolge und wegen Unterschlagung zu einer

lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe

verurteilt.

Die besondere Schwere der Schuld des Angeklagten wird festgestellt.

Die Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung bleibt vorbehalten.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens, seine eigenen und die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin.

– §§ 211 Abs. 1, Abs. 2, 1 Gruppe, 2. Var., 177 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 5 Nr. 1, Abs. 6 S. 2 Nr. 1, Abs. 8 Nr. 1 Alt. 2, 246, 52, 53, 57a Abs. 1 S. 1 Nr. 2, 66a Abs. 2 StGB –

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