Landgericht Aachen, 2021-10-22, 9 O 431/20

9 O 431/20Kantonsgericht22.10.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 9 O 431/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-10-22

Aktenzeichen: 9 O 431/20

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2021:1022.9O431.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass folgende Erhöhungen des Monatsbeitrags in der zwischen dem Kläger und der Beklagten bestehenden Kranken-/ Pflegeversicherung mit der Versicherungsnummer N01 unwirksam waren:

a) im Tarif ZM 3 die Erhöhung zum 01.04.2017 in Höhe von 4,12 €,

b) im Tarif AM 4 die Erhöhung zum 01.04.2017 in Höhe von 17,12 €,

c) im Tarif SM 6 die Erhöhung zum 01.04.2018 in Höhe von 38,56 €,

d) im Tarif SM 6 die Erhöhung zum 01.04.2019 in Höhe von 39,23 €,

und der Kläger nicht zur Zahlung des jeweiligen Erhöhungsbetrages verpflichtet, sowie der Gesamtbeitrag unter Berücksichtigung der erfolgten Absenkungen auf insgesamt 535,40 € zu reduzieren ist.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.854,05 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 15.01.2021 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte dem Kläger zur Herausgabe der Nutzungen verpflichtet ist, die sie bis zum 14.01.2021 einschließlich aus dem Prämienanteil gezogen hat, den der Kläger auf die vorstehend aufgeführten Beitragserhöhungen gezahlt hat,

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 40% und die Beklagte zu 60%.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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