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86 KLs 6/21•Landgericht Aachen, 2021-10-22, 86 KLs 6/21
Entscheidungsdatum: 2021-10-22
Aktenzeichen: 86 KLs 6/21
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2021:1022.86KLS6.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. große Wirtschaftskammer
Die Angeklagten sind des gemeinschaftlichen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 54 Fällen sowie der gemeinschaftlichen Steuerhinterziehung in 28 Fällen schuldig.
Der Angeklagte Q. wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Der Angeklagte I. wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Ein Betrag von 604.233,56 € wird zu Gunsten der VC. und ein Betrag von 131.014,86 € zu Gunsten der LK. eingezogen. Insoweit haften die Angeklagten gesamtschuldnerisch mit den gesondert Verfolgten D. und G. sowie in Höhe von 553.621,51 € bezüglich der VC. bzw. in Höhe von 122.468,10 € bezüglich der LK. zusätzlich gesamtschuldnerisch mit dem gesondert Verfolgten V..
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen.
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