Landgericht Aachen, 2021-09-14, 12 O 559/19

12 O 559/19Kantonsgericht14.09.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 12 O 559/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-09-14

Aktenzeichen: 12 O 559/19

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2021:0914.12O559.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Normen: § 839 BGB, § 34 PolG NRW

Tenor

Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger 3.350 € nebst Zinsen aus 350 ,- € in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 3.12.2016 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen

Die Kosten des Rechtsstreites tragen das beklagte Land zu 64 % und der Kläger zu 36 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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